Frühförderung - Was ist das?
Hören beeinflusst die Gesamtentwicklung eines Kindes grundlegend. Durch eine frühe Förderung wird dem hörgeschädigten Kind eine umfassende Entwicklung mit allen Bildungschancen ermöglicht.
Hörgeschädigtenpädagogische Frühförderung berät und begleitet die Eltern mit ihrem hörgeschädigten Kind auf dem Weg der Hör- und Sprachentwicklung.
Sie unterstützt die Kommunikation zwischen Eltern und Kind. Im Mittelpunkt der Förderung stehen immer die jeweilige Familie und ihr Umfeld. Der individuelle Förderbedarf und die Erwartungen der Familie bestimmen Umfang, Dauer und Ziele der Förderung.
Sobald ein Arzt oder eine Klinik einen Hörschaden festgestellt hat, besteht vom dritten Lebensmonat bis zur Einschulung Anspruch auf Frühförderung. Zur Aufnahme in die Frühförderung ist ein Erstgespräch in der Beratungsstelle erforderlich (siehe Beratungsstelle). Anschließend findet die Förderung zu Hause, in Regelkindergärten, heilpädagogischen Einrichtungen oder im Bedarfsfall auch in der Beratungsstelle der Westkampschule in Bielefeld statt. Sie ist kostenlos, unabhängig von einer Krankenkasse und ein Rezept ist nicht erforderlich.