Gemeinsames Lernen (GL) - Inklusion
Im Rahmen des Gemeinsamen Lernens unterstützen wir Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation an allgemeinen Schulen in der Inklusion.
Das vorrangige Ziel des Gemeinsamen Lernens ist die soziale Integration. Dies betrifft sowohl hörgeschädigte wie auch hörender Schüler:innen, unabhängig davon, ob sie zielgleich oder zieldifferent* unterrichtet werden. Durch das Gemeinsame Lernen sollen alle Kinder und Jugendlichen die Chance haben, das tägliche Miteinander zu erleben und soziale Fähigkeiten zu erlernen. Es soll Verständnis füreinander geschaffen werden, um Abgrenzung zu vermeiden und Unsicherheiten abzubauen. Außerdem sollen sowohl die sprachlichen und intellektuellen Leistungen gefördert als auch die Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsbildung positiv beeinflusst werden.
Die wohnortnahe Beschulung (und somit die Möglichkeit Angebote des Heimatortes wahrzunehmen sowie enge Kontakte zu pflegen) ist ein wesentlicher Aspekt bei der Entscheidung ein hörgeschädigtes Kind im Gemeinsamen Lernen zu beschulen. Dies wird von der Kultusministerkonferenz seit 2011 auch offiziell empfohlen.
*Innerhalb der zielgleichen Förderung wird angenommen, dass die Schüler:innen die Kompetenzerwartungen der allgemeinen Schule (also der Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschule oder des Gymnasiums) erreichen können. Die zieldifferenten Bildungsgänge werden mit Lernen oder geistige Entwicklung benannt. An Förderschulen dieser oder anderer Förderschwerpunkte wird von der Bezirksregierung in der Regel keine Abordnung ausgestellt.
Mehr Informationen zum Thema Inklusion finden sie auf dem Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen:
https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/bildungsthemen/inklusion