Gemeinsames Lernen (GL) - Inklusion
Im Rahmen des Gemeinsamen Lernens unterstützen wir hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler an Regelschulen.
Das vorrangige Ziel des Gemeinsamen Lernens hörgeschädigter und hörender Schülerinnen und Schüler ist die soziale Integration. Durch das Gemeinsame Lernen sollen sowohl behinderte als auch nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler die Chance haben, das tägliche Miteinander zu erleben und zu erlernen. Es soll Verständnis füreinander geschaffen werden, um Abgrenzung und schlimmsten-falls Misstrauen und Ablehnung zu vermeiden. Ziel ist es außerdem, sowohl die sprachlichen und intellektuellen Leistungen zu fördern als auch die Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung positiv zu beeinflussen.
Wir unterstützen hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler, die zielgleich oder zieldifferent mit den Regelschülern unterrichtet werden.
Zielgleiche Förderung
Die durch unsere Schule begleiteten Schülerinnen und Schüler werden überwiegend im Rahmen von Einzelintegrationsmaßnahmen an Regelschulen unterrichtet. Dabei wird eine einzelne hörgeschädigte Schülerin oder ein einzelner hörgeschädigter Schüler in einer Klasse der Regelschule zielgleich mit den hörenden Mitschülern unterrichtet und zusätzlich durch eine Sonderschullehrerin oder einen Sonderschullehrer unserer Schule wöchentlich im Rahmen des Gemeinsamen Lernens mit in der Regel 2 Schulstunden individuell unterstützt.
Innerhalb der zielgleichen Förderung wird vorausgesetzt, dass Kinder und Jugendliche trotz ihrer Beeinträchtigung den Leistungsanforderungen der Regelschule entsprechen können. Dabei sollten der individuelle Nachteils-ausgleich wie auch raumakustische Maßnahmen Berücksichtigung finden.
Zieldifferente Förderung
Seit dem Schuljahr 2014/2015 werden auch hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler in den Regelschulen durch unsere Schule wöchentlich unterstützt, wenn sie zum Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation noch weitere Förderbedarfe aufweisen und gegebenenfalls auch nicht zielgleich in den Klassen der Regelschule unterrichtet werden.
Die wohnortnahe Beschulung und somit eine bessere Anbindung an die Heimatgemeinde, sowie gute Kontakte zu hörenden Kindern sind wesentliche Aspekte für die Entscheidung, ein hörgeschädigtes Kind im Gemeinsamen Lernen zu beschulen.