Grundschule
1. Allgemeines
Die Einteilung der Klassenstufen erfolgt in
- jahrgangsübergreifende Klassen (1 und 2) und die
- Klassen 3 und 4.
Jahrgangsübergreifende Klassen (Klasse 1 und 2)
In den jahrgangsübergreifenden Klassen können die Schülerinnen und Schüler innerhalb von mindestens 1 Jahr und maximal 3 Jahren die Kenntnisse und Fertigkeiten der Klasse 1 und 2 erwerben.
Innerhalb dieser Klassen lernen die Schülerinnen und Schüler weitgehend individuell entsprechend ihrer Lernmöglichkeiten, ihrer Erfahrungen und ihrer eigenen Lernvoraussetzungen. Sie sind dabei in einen Klassenverband integriert, der ohne den Verlust der sozialen Kontakte ein individuelles Lerntempo ermöglicht.
Klassen 3 und 4
Ab der 3. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsklassen unterrichtet.
Zu Beginn der Klassenstufe 3 sollten ihre kommunikativen Fähigkeiten soweit entwickelt sein, dass sie mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und den Lehrpersonen in Kontakt treten, sich zu Unterrichtsinhalten äußern und Wünsche und Bedürfnisse mitteilen können.
Sie haben grundlegende Kompetenzen in den Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) sowie in ihrem Sozial- und dem Lern- und Arbeitsverhalten erworben.
Ab der 3. Klasse schreiben die Schülerinnen und Schüler, die nach den Richtlinien der allgemeinen Schule unterrichtet werden, benotete Klassenarbeiten und Tests. Sie erhalten halbjährlich Zeugnisse mit Noten und erläuterndem Text, ab Klasse 4 nur noch Noten.